
Beeidigte Notar-Dolmetscher – Luxus oder gesetzliche Pflicht?
Nicht jeder, der hierzulande einen Notartermin hat und z. B. ein Haus kaufen will, kann Deutsch sprechen. Dann ist eine Verdolmetschung des Vertrags in die jeweilige Sprache, z. B. Russisch, Englisch, Arabisch oder Französisch, erforderlich, damit alle Beteiligten verstehen, was sie da eigentlich unterschreiben. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Auswahl eines guten Dolmetschers beachten sollten.
Ist die Beeidigung für das Dolmetschen bei Notarterminen zwingend erforderlich?
Wenn man nach einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin sucht, stellt sich zunächst einmal die Frage, ob der- oder diejenige beeidigt sein muss, um bei einem Termin im Notariat überhaupt dolmetschen zu dürfen. Beim Thema Übersetzungen, also der schriftlichen Übertragung von einer Sprache in die andere, ist immer dann ein beeidigter Übersetzer vonnöten, wenn eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Ämter und Behörden akzeptieren nämlich nur beglaubigte Übersetzungen als rechtskräftig, und zur Beglaubigung einer Übersetzung ist nur ein durch ein Gericht öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer befugt. Ob man für Behördengänge und insbesondere für die Erledigung von Rechtsgeschäften bei einem Notar oder einer Notarin zwingend einen beeidigten Dolmetscher benötigt, ist dagegen nicht auf den ersten Blick ersichtlich.
Notare werden unter anderem dann tätig, wenn Immobilien gekauft oder überschrieben werden, wenn Testamente beglaubigt werden sollen, Eheverträge geschlossen oder Firmen gegründet werden. Bei diesen beispielhaften Rechtsgeschäften ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Hierbei muss sichergestellt werden, dass alle Beteiligten den Inhalt des jeweiligen Vertrags verstehen können, weswegen eine Übertragung in die jeweilige Sprache erforderlich ist. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass das Gesetz einem hier keine Vorschriften macht. Die Entscheidung, ob man auf einen beeidigten Dolmetscher setzt, muss man selbst fällen.
Wer darf im Notariat dolmetschen und wer nicht? – Gesetzliche Vorschriften und fachliche Anforderungen
Wie bereits weiter oben erwähnt, muss man laut dem Gesetz nicht zwingend beeidigt sein, um bei einem Notartermin dolmetschen zu dürfen. Allerdings sind laut § 16 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) Ehepartner, Verwandte in gerader Linie und weitere Personen ausgeschlossen, um die Neutralität der Übersetzung und der Verdolmetschung zu gewährleisten.
Die Beeidigung eines Dolmetschers ist jedoch ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das die tatsächlich vorhandene juristisch-fachliche Kompetenz zweifelsfrei belegt. In unserer Dolmetscherzentrale Nürnberg werden dementsprechend vorwiegend beeidigte Dolmetscher und Übersetzer beschäftigt. Der rechtliche Spielraum bei der Entscheidung mag zwar auf den ersten Blick verlockend sein, doch eine amtlich beeidigte Fachkraft beweist schnell ihren Wert, sobald es darauf ankommt, mit dem äußerst anspruchsvollen juristischen Fachvokabular zurechtzukommen, mit dem die Vertragspartner nicht selten überhäuft werden.
Da das Beurkundungsgesetz keine verbindlichen Angaben zu den Qualifikationen eines Dolmetschers macht, hat sich so manche Vertragspartei bei einem Notartermin dafür entschieden, einfach Freunde oder entferntere Verwandte zum Dolmetschen zu engagieren, die die benötigten Sprachen sprechen. Jedoch wird allzu schnell vergessen, dass Vertragstexte nicht in Alltagssprache verfasst ist. Bei so vielen schwierigen Fachausdrücken und Formulierungen in amtlichen Verträgen kommen selbst deutsche Muttersprachler ins Schwitzen, ganz zu schweigen von Nicht-Muttersprachlern. Aber gerade bei solchen bedeutenden Anliegen ist es unabdingbar, dass man begreift, worauf man sich da eigentlich einlässt und was für Verpflichtungen man eingeht. Eben darum ist ein fachlich kompetenter Dolmetscher so wichtig, denn nur er kann dafür sorgen, dass sämtliche Vertragsklauseln in der Zielsprache korrekt zu verstehen sind.
Wenn es um eine notarielle Beurkundung geht, ist die Kommunikation darüber hinaus um einiges vielschichtiger und komplexer als eine „simple“ Stegreifübersetzung des im Vorfeld vorliegenden und in weiten Teilen abgestimmten Vertragstextes. Es ist eher so, dass sich bei jedem Notartermin auch Fragen in Hinblick auf den Vertragsgegenstand ergeben, welche vom Notar oder der Notarin in Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen in der Fachsprache beantwortet und erklärt werden. In so einem Fall ist daher eine verständliche und sich der richtigen juristischen Terminologie bedienende Verdolmetschung in die Fremdsprache der entsprechenden Vertragspartei notwendig.
Wenn ein Dolmetscher „qualifiziert“ ist, ist er dann auch zugleich „beeidigt“?
Ein beeidigter Dolmetscher verfügt über eine sogenannte Bestallungsurkunde, die ein zuverlässiger amtlicher Nachweis für fachliche Kompetenz ist. Trotzdem lässt sich nicht pauschal sagen, dass ein beeidigter Dolmetscher automatisch besser ist als ein solcher ohne Beeidigung, der jedoch über eine juristisch-sprachliche Ausbildung verfügt und praktische Erfahrung vorweisen kann. Einen Dolmetscher ohne Beeidigung sollte man nach anderen Qualifikationsnachweisen fragen. Dazu gehören z. B. das Abschlusszeugnis, Empfehlungsschreiben oder Nachweise zu früheren Einsätzen im juristischen Bereich.
Weshalb man einen qualifizierten Dolmetscher bevorzugen sollte
Es ist eine schöne Vorstellung, einfach einen Bekannten zu fragen, der sprachkundig ist, um auf diese Weise beim Notartermin weitere Kosten zu sparen. Eine schlampige Verdolmetschung eines rechtlich bindenden Vertrags kann jedoch ein teures Nachspiel haben, was zuweilen erst Jahre später ans Licht kommen kann. Sobald man nämlich einen Vertrag unterschreibt, hat man rechtlich bindend eingewilligt, den Verpflichtungen Folge zu leisten. Wenn die Vertragsklauseln allerdings für eine der Vertragsparteien von Nachteil sind und diese Fehlentscheidungen lediglich auf eine schlechte Verdolmetschung zurückzuführen sind, kann es vorkommen, dass eine Vertragspartei aus Unwissenheit auf gewisse Rechte verzichtet, die dann dafür der anderen Vertragspartei zum Vorteil gereichen. Besonders problematisch ist hierbei, dass sich so etwas nur schwer beweisen lässt, da Verdolmetschungen beim Notar üblicherweise nicht aufgezeichnet werden. Ganz besonders ärgerlich wird es, wenn es um den Unterhalt, das Sorgerecht oder Eigentumsvereinbarungen geht. Hierbei muss beachtet werden, dass jeder, der beim Notar als Dolmetscher auftritt – sei es beeidigt oder unbeeidigt –, verpflichtet ist, das notariell beurkundete Dokument zu unterzeichnen und damit für die Qualität seiner Verdolmetschung haftet.
Professionelle und unprofessionelle Verdolmetschungen
Der Service eines professionellen Dolmetschers beginnt tatsächlich schon mit der Vorbereitung für den entsprechenden Auftrag. So bittet ein Berufsdolmetscher z. B. den Notar bereits im Vorfeld um eine Kopie des zu verdolmetschenden Vertrags und prüft diesen dann gründlich, recherchiert den Kontext sowie bisher unbekannte Begriffe. Darüber hinaus verinnerlicht sich der Dolmetscher auch potenziell schwierige Stellen. Bei kleineren Verträgen wird hierfür in der Regel auch kein zusätzliches Entgelt verlangt. Eine solche Vorbereitung und Recherche ist normalerweise Routine und dadurch können professionelle Dolmetscher auch eine richtige Verdolmetschung seltener Fachwörter garantieren. Wenn es dann um die Verdolmetschung selbst geht, können professionelle Dolmetscher u.a. auf ihr trainiertes Erinnerungsvermögen, besondere Notiz- und Redeflusstechniken sowie Strategien für eine flüssige und komplette Wiedergabe des Inhalts zurückgreifen.
Qualifizierte und beeidigte Dolmetscher bei der Dolmetscherzentrale Nürnberg – Wir sind Ihre Stimme vor dem Notar
Suchen Sie nach kompetenten, professionellen Dolmetschern für Ihren Termin beim Notar? Unsere beeidigten und unbeeidigten Fachkräfte sind gerne für Sie da. Wir möchten Ihre Stimme in der fremden Sprache sein und Ihnen bei den Rechtsgeschäften, die Ihnen wichtig sind, zur Seite stehen, damit am Ende alles glatt läuft.